Eigentlich ein sympatischer Mensch, dieser US Ex-Senator Ernie Chambers. Durch eine Klage gegen keinen geringeren als Gott wollte er auf die Abstrusitäten des amerikanischen Rechtsystems hinweisen. Da kann scheinbar jeder gegen jeden klagen. Anwälte dafür haben die ja genug.
Weniger erstaunlich als die Abweisung der Klage selbst ist die Begründung dafür: ein Beschuldigter müsse die Möglichkeit haben, die Anklageschrift zu lesen. Dafür müsse es eine Zustelladresse geben. Indirekt habe das Gericht laut Chambers dadurch aber zumindest die Existenz Gottes anerkannt. Weiter: durch seine Allwissenheit weiß er längst von der Klage und hat auch die Klageschrift schon gelesen. Owned.
Aber nehmen wir mal an, dass das Gericht das Argument akzeptiert. Dann haben die noch ein weiteres Ass im Ärmel. Üblicherweise muss es auch die Möglichkeit geben, dass sich Kläger und Angeklagter gegenüber treten können. Ich könnte mir vorstellen, dass Ernie Chambers was dagegen haben dürfte, deswegen schon vor seinen Schöpfer zu treten...
Freitag, 17. Oktober 2008
Religiöser Spinner verklagt Gott - Klage abgewiesen
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